Neuerungen im Gerüstbau
Äußerlich erkennbar sollte ein nach neuer Norm erbautes Gerüst durch mindestens 150 mm hohe Bordbretter sein, die bisher geltende Bordbretthöhe von 100 mm wurde nur auf Grund einer für Deutschland geltenden nationalen Abweichung in der DIN 4420-4 akzeptiert, diese Abweichung gibt es europäisch nicht mehr.
Die Klassifizierung von Gerüsten erfolgt zukünftig nicht mehr nach Gerüstgruppen, sondern nach Breitenklasse, Lastklasse und Klasse der Durchgangshöhe.
Nicht fertig gestellte Gerüste oder Teile von Gerüsten müssen deutlich sichtbar gesperrt und mit dem Verbotszeichen „Zutritt Verboten“ gekennzeichnet werden. Fertige Gerüste sind mit den entsprechenden Nutzungsdaten zu kennzeichnen. Hinweise dazu sind in der Handlungsanleitung für den Umgang mit Arbeits- und Schutzgerüsten (BGI 663) zu finden.